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Typische Fragen zum Aktiva Personal-Leasing.

  • Wie bewerbe ich mich als Leasing-Mitarbeiter bei Aktiva?
Bei Aktiva haben Sie mehrere Möglichkeiten, sich zu bewerben: Entweder auf eine unserer ausgeschriebenen Stellen oder aus eigener Initiative. So können Sie sich online über das Bewerbungsformular unserer Job-Börse bewerben (zu den Stellenangeboten im gewerblichen Bereich oder zu den Stellenangeboten im kfm. Bereich, IT und Engineering). Oder Sie senden uns Ihre aussagekräftige Bewerbung, inklusive Lebenslauf und Zeugnissen per E-Mail oder Post zu.

Weitere Informationen und Tipps zur Bewerbung bei Aktiva finden Sie auch in den PDF unseres Bewerber-Informations-Service (BIS_002, _003 etc. Siehe auch unter: Infothek > Für Bewerber Download).
  • Kann ich mich auch für eine Teilzeitanstellung bewerben?
Grundsätzlich ist das möglich – in aller Regel jedoch abhängig von den Wünschen unserer Auftraggeber. So gibt es Branchen und Einsatzbereiche, in denen eine Teilzeitbeschäftigung machbar (manchmal sogar ausdrücklich erwünscht) ist und solche, in denen ausschließlich Einsätze in Vollzeit möglich sind. Sollten Sie lediglich in Teilzeit arbeiten können oder wollen, sprechen Sie uns einfach darauf an. Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, inwieweit wir Ihren Wünschen entsprechen können.
  • Wenn ich als Leasing-Mitarbeiter bei Aktiva tätig bin, wer ist dann rechtlich mein Arbeitgeber?
Ihr Arbeitgeber bleibt immer Aktiva – auch bei wechselnden Einsatzorten. Sie kennen Ihren persönlichen Ansprechpartner bei Aktiva, der zu Ihnen Kontakt hält und Ihnen bei allen Fragen rund um Ihren Arbeitsplatz behilflich ist.
  • Wie sicher ist mein Arbeitsplatz als Leasing-Mitarbeiter bei Aktiva?
Ebenso sicher wie jeder andere arbeitsvertraglich geregelte Arbeitsplatz: Bei Aktiva erhalten Sie einen unbefristeten (auf Wunsch auch befristeten) Arbeitsvertrag von uns, verfügen über gesetzlichen Kündigungsschutz und profitieren von allen Sozialleistungen eines modernen Unternehmens.
  • Was passiert, wenn ich krank werde? Und: Habe ich Anspruch auf Urlaub?
Natürlich haben Sie auch als Leasing-Mitarbeiter Anspruch auf Urlaub sowie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Denn bei Aktiva gelten für Sie die gleichen gesetzlichen Grundlagen wie in anderen Beschäftigungsverhältnissen auch. Ebenso wie jeder andere Arbeitgeber, sind auch wir an das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) gebunden, in dem die entsprechenden arbeitsrechtlichen Grundlagen wie Vergütung, Urlaubsanspruch, Arbeits- und Gesundheitsschutz etc., geregelt sind.
  • Was geschieht, wenn ich zwischendurch Leerzeiten habe und nicht vermittelt werden kann?
In der Praxis kommt das kaum vor. Aktiva ist für viele unterschiedliche Unternehmen tätig und die Nachfrage nach unseren Leasing-Mitarbeitern wächst stetig. Sollten Sie (z. B. aufgrund unzureichender Kenntnisse oder mangelndem Bedarf an Ihrer Qualifikation) tatsächlich einmal nicht vermittelt werden können, bieten wir Ihnen kostenfreie Weiterbildungsmaßnahmen an oder schulen Sie für neue/zusätzliche Aufgabenbereiche, mit denen Sie Ihre Qualifikation und damit Ihre Attraktivität für unsere Auftraggeber erhöhen können.
  • Wie lange dauert durchschnittlich ein Arbeitseinsatz bei einem Kunden?
Das ist ganz unterschiedlich und abhängig von unseren Auftraggebern, den konkreten Aufgaben sowie den Gründen, warum Sie eingesetzt werden. Einige unserer Auftraggeber benötigen zusätzliches Personal, um saisonale Auftragsspitzen bewältigen zu können. Andere buchen unsere Leasing-Mitarbeiter um kurzfristige urlaubs- oder krankheitsbedingte Ausfälle zu überbrücken. Häufig sind aber auch Einsätze als Vertretung für mittelfristig ausfallendes Stammpersonal – z. B. durch Schwangerschaft, Mutterschutz oder Wehr- bzw. Ersatzdienst – gefragt. Immer mehr Unternehmen setzen inzwischen jedoch auch langfristig auf die Vorteile des Personal-Leasings, so dass durchaus auch Einsätze über ein bis mehrere Jahre möglich sind.
  • Wie wird ein späterer Arbeitgeber meine Zeit als Leasing-Mitarbeiter beurteilen?
Erfahrungsgemäß erhöhen sich durch eine Tätigkeit als Leasing-Mitarbeiter auch Ihre Chancen auf eine Festanstellung in anderen Unternehmen – umso mehr, wenn Sie damit aktiv Zeiten der Arbeitslosigkeit überbrücken oder nach einer längerer Berufspause gezielt Ihren Wiedereinstieg in den Beruf vorbereiten. Durch den Arbeitseinsatz in verschiedenen Unternehmen lernen Sie immer wieder Neues hinzu. Sie beweisen Engagement und Flexibilität, sammeln wertvolle Berufserfahrungen und verbessern Ihre Qualifikationen. Dies sind Pluspunkte in den Augen jedes Arbeitgebers.


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Dann stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an oder nehmen Sie per E-Mail Kontakt mit uns auf: Wir kümmern uns umgehend um Ihre Anfragen und/oder lassen Ihnen weitere Informationen zukommen

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